Mit dem Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA), das die EU im März 2025 verabschiedet hat, ist klar: Die deutsche E-Rechnungspflicht ist kein Sonderweg, sondern Teil einer europäischen Entwicklung. Ab Juli 2030 gilt für grenzüberschreitende B2B-Umsätze eine digitale Meldepflicht – Rechnungsdaten werden transaktionsbezogen an die Finanzverwaltung gemeldet, und die Grundlage dafür ist die strukturierte E-Rechnung. Bestehende nationale Systeme müssen bis 2035 an die europäischen Vorgaben angeglichen werden.
Für die Praxis heißt das: Strukturierte Rechnungsdaten sind kein einmaliges Compliance-Projekt, das man abschließt und abheftet. Wer seinen Rechnungseingang heute so aufstellt, dass jede Rechnung als sauberer, geprüfter Datensatz vorliegt, erfüllt künftige Meldepflichten aus dem laufenden Prozess heraus – statt gegen Ende des Jahrzehnts das nächste Umstellungsprojekt zu starten.
Konkret heißt das: Prüfen Sie, ob Ihr heutiger Prozess Rechnungsdaten strukturiert vorhält – nicht nur als PDF im Archiv. Wer 2030 melden muss, was er heute nur als Bild speichert, digitalisiert doppelt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt Gesetzeslage und Verwaltungsschreiben zum genannten Stand wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.