Mit dem am 27. März 2024 verkündeten Wachstumschancengesetz ist die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze beschlossene Sache. Der Fahrplan:
- Ab 1. Januar 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Bis Ende 2026: Übergangsregeln beim Versand – Papier bleibt erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers
- Ab 2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz
- Ab 2028: Ausstellungspflicht für alle
Damit wird der Rechnungseingang zur Pflichtaufgabe der Digitalisierung – nicht irgendwann, sondern mit festem Datum. Wer früh umstellt, verteilt den Aufwand und nimmt die Effizienzgewinne mit, statt zum Stichtag unter Druck zu geraten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt Gesetzeslage und Verwaltungsschreiben zum genannten Stand wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.