Am 15. Oktober 2024 hat das Bundesfinanzministerium das lang erwartete Einführungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Damit ist verbindlich geklärt, was ab Januar 2025 gilt: E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen – etablierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) erfüllen diese Anforderung. Bei hybriden Formaten führt der strukturierte Teil: Weichen XML und PDF-Bild voneinander ab, gilt das XML.
Für den Empfang stellt das Schreiben klar: Ein E-Mail-Postfach genügt, und verweigern lässt sich der Empfang nicht. Unternehmen sollten jetzt festlegen, an welche Adresse E-Rechnungen laufen, wie sie geprüft werden und wie sie in den bestehenden Freigabeprozess gelangen – bevor die ersten Lieferanten umstellen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt Gesetzeslage und Verwaltungsschreiben zum genannten Stand wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.